Regelleistungen Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse übernommen, so dass sich die Patienten selbst nicht um die Abrechnung der entstandenen Kosten bemühen müssen. Die Kostenanerkenntnis der Krankenkasse umfasst generell die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer einschließlich der Arztkosten.
Wahlleistungen Es besteht für unsere Patienten die Möglichkeit, neben den allgemeinen Krankenhausleistungen besondere Leistungen zu wählen, die in der Patientenaufnahme vertraglich vereinbart und den Patienten zusätzlich berechnet werden. Als Wahlleistungen können unsere Patienten beispielsweise die Unterbringung in einem Einzelzimmer, die persönliche Behandlung durch unsere Chefärzte (oder deren Vertreter) oder besondere Gerichte siehe
Verpflegung / Speiseplan in Anspruch nehmen.
Die Diakonie-Kliniken Kassel verfügen über
Einbett-, Zweibett-, und Mehrbettzimmer. Entsprechend der Bestimmungen des Krankenhausentgeltgesetzes ist die Unterbringung im Mehrbettzimmer eine Regelleistung. Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer ist damit zuschlagspflichtig.
Unsere Patienten können folgende Wahlleistungen zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen, die wir gemäß §17 KHEntgG gesondert berechnen müssen. Bei Inanspruchnahme von ärztlichen und/ oder Krankenhauswahlleistungen ist eine gesonderte Wahlleistungsvereinbarung abzuschließen.
Zuschläge für Krankenhausleistungen pro Tag gem. § 17 KHEntgG (Stand: 1.1.2011):