Datenschutz
Die bei dem Test erhobenen personenbezogenen Daten und Messergebnisse werden in einer zentralen Datenbank des Neugeborenen-Hörscreenings zusammengeführt und ausgewertet. So kann den kontrollbedürftigen Kindern die Möglichkeit einer qualifizierten Nachuntersuchung ermöglicht und eine Qualitätskontrolle des Screenings sichergestellt werden. Nach fünf Jahren, wenn erwartet werden kann, dass alle Hörstörungen der Kinder eines Jahrgangs bekannt sind, werden die personenbezogenen Daten vollständig gelöscht. Zur Sicherstellung des Langzeiterfolgs kommt es bei tatsächlich hörgestörten Kindern zu einer längeren Datenspeicherung. Die zentrale Datenbank befindet sich im Verantwortlichkeitsbereich des Screening-Zentrum Hessens (Feulgenstraße 12, 35392 Gießen, verantwortlich: Peter Böttcher 0641-99-43691).
Wir gehen davon aus, dass Sie im Interesse Ihres Kindes die Untersuchung befürworten werden. Bedenken Sie, welche Bedeutung ein frühzeitiger Test für die tatsächlich hörgestörten Kinder hat. Ihr Hörscreening Team in Hessen