Diakonie-Kliniken Kassel

 

Individuelle Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGEL)

Wenn keine Indikation für eine besondere Pränatale Diagnostik vorliegt, handelt es sich um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL), die in Privatliquidation nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet und in der Regel nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

Folgende Kosten werden für die jeweiligen Leistungen in Rechnung gestellt:
Nackentransparenzmessung (11+6 SSW bis 13+6 SSW),
individuelle Risikoberechnung, Beratung, Befundbericht (GOÄ 1, 401, 415, 75)
Serumscreening (PAPP-A und free-ß-HCG)
Organdiagnostik (GOÄ 1, 406, 415, 424, 75)
Doppleruntersuchung (GOÄ 1, 401, 404, 415, 75)
Organdiagnostik mit Doppleruntersuchung (GOÄ 1, 404, 406, 415, 424, 75)


Für Patientinnen der gesetzlichen Krankenkassen gilt, dass nur Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden dürfen, die "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten" (Sozialgesetzbuch V §12).
Darüber hinaus gibt es wünschenswerte und medizinisch sinnvolle Zusatzleistungen. Diese sind völlig freiwillig und müssen privat in Rechnung gestellt werden.
Vor der Untersuchung entscheidet die Patientin, ob und welche Zusatzleistungen Sie wünscht. Eine Kostenerstattung durch die Kasse ist nicht möglich.
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