Hausordnung

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Angehörige und Besucher,

die Behandlung kranker Menschen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Die nachfolgende Hausordnung ist daher für alle Personen, die sich in den AGAPLESION DIAKONIE KLINIKENKASSEL aufhalten, verbindlich und ergänzt die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Die Hausordnung soll die Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf eine ungestörte Patientenversorgung sowie auf den sicheren Betrieb der Einrichtungen, Apparate, Geräte und maschinellen Anlagen gewährleisten. Die Hausordnung ist auf den gesamten Bereich der Kliniken einschließlich der Außenanlagen anzuwenden.

 

§ 1 Allgemeine Verpflichtungen

  • Bitte befolgen Sie die Anordnungen des Pflegepersonals, der Ärzte und der Verwaltungsmitarbeiter.
  • Im Interesse aller ist im gesamten Klinikbereich jeglicher unnötige Lärm zu vermeiden.
  • Alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Anlagen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend verwendet werden. Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsuntüchtig gemacht werden.
  • Alle Gebrauchsutensilien, die den Patienten während des Klinikaufenthaltes zur Verfügung gestellt werden, sind bei Entlassung zurückzugeben.
  • Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind speziell ausgebildete Blindenführhunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen.
  • Der Aufenthalt in Räumen des Betriebs- und Wirtschaftsbereiches sowie in den Räumen des Klinikpersonals ist Patienten und Besuchern nicht gestattet.
  • Ohne Zustimmung der Klinikleitung ist es nicht gestattet, sich auf dem Klinikgelände wirtschaftlich zu betätigen, Werbung oder Sammlungen durchzuführen, um Geld oder Geldeswert zu spielen. Film-, Funk- und Fotoaufnahmen im Klinikbereich, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, das Verteilen und Auslegen von Werbematerialien aller Art sowie das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Aushängen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Klinikleitung.
     

§ 2 Besondere Regelungen

  • Patienten sollten während ihres Krankenhausaufenthaltes nur die von den Ärzten der Klinik verordneten oder akzeptierten Arznei- und Heilmittel verwenden. Es ist nicht gestattet, ohne Rücksprache mit den Ärzten eigene Heil- und Arzneimittel anzuwenden. Jeder Patient hat sich den zu seiner Behandlung oder zur Verhütung von Ansteckungen angeordneten Desinfektions- und Isoliermaßnahmen zu unterziehen.
  • Zu den ärztlichen Visiten, zur Ausführung von Verordnungen und zu den Mahlzeiten müssen sich die Patienten in ihren Zimmern bzw. in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten.
  • Vor Verlassen der Station melden sich Patienten bitte bei der diensthabenden Schwester ab. Der Aufenthalt außerhalb der Klinik bedarf der Zustimmung des behandelnden Arztes, wobei sich der Patient in jedem Fall aus dem Haftungsbereich der Klinik begibt.
  • Unsere Besuchszeiten sind von 08:30 Uhr bis 20:30 Uhr (Ausnahme Intensiv). Nach Rücksprache mit der jeweiligen Station können ggf. abweichende Zeiten vereinbart werden. Für Besuche auf der Intensivstation müssen Sie bitte ebenfalls Rücksprache mit der Station halten. Personen, denen Infektionskrankheiten im häuslichen Umfeld bekannt sind, dürfen keine Krankenbesuche machen. Schon Erkältungskrankheiten der Besucher können für viele Kranke, insbesondere Operierte, Säuglinge und Kleinkinder, eine Gefährdung bedeuten.
  • Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist Ruhezeit. Während dieser Zeit wird um erhöhte Rücksichtnahme gebeten.
  • Aufgrund erhöhter Brandgefahr ist offenes Licht (z. B. das Anzünden von Kerzen) innerhalb der Klinik untersagt.
     

§ 3 Verpflegung

  • Speisen und Getränke erhalten die Patienten über das Servicepersonal. Die Verpflegung richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderen ärztlichen Anordnungen. Verpflegungswünsche richten Sie bitte an das auf Ihrer Station tätige Service- bzw. Pflegepersonal.
  • Besucher, Angehörige und Patienten, die keinen ärztlichen Beschränkungen bei der Nahrungsmittelaufnahme unterliegen, haben die Möglichkeit die Speisenangebote der Cafeteria zu nutzen.
  • Für Patientenzimmer mit Kühlschrank gilt: Für im Kühlschränken deponierte Lebensmittel haben die Patienten die Verantwortung. Auch die Reinigung des Kühlschrankes während des Krankenhausaufenthaltes obliegt dem Patienten; bei Entlassung ist dieser leer zu hinterlassen.
     

§ 4 Telefon / Post

  • Jeder Patient erhält bei seiner Aufnahme auf Wunsch die Freischaltung für ein stationäres Telefon am Bett. Mit diesem Telefon kann er innerhalb der Klinik telefonieren und durch das Personal erreicht werden. Der Patient kann zu diesem Telefon gegen Entgelt eine Telefonkarte zum öffentlichen Telefonieren erwerben. Entsprechende Kartenautomaten stehen im Empfangsbereich. Über diese Automaten werden auch verbliebene Restbeträge ausgezahlt.
  • Abgehende, frankierte Postsendungen können am Empfang abgegeben werden. Die Sendungen werden spätestens am nächsten Werktag zur Post gereicht.
     

§ 5 Fundsachen

  • Fundsachen sind am Empfang, in den Anmeldungen oder beim Stationspersonal abzugeben.
     

§ 6 Genuss- und Rauschmittel

  • Das Rauchen in den Gebäuden des gesamten Klinikums ist grundsätzlich nicht gestattet. Auf dem Klinikgelände steht für Patienten und Angehörige ein Raucherbereich (Pavillon) in der Nähe des Haupteingangs zur Verfügung.
  • Der Genuss alkoholischer Getränke sowie sonstiger Rauschmittel ist nicht erwünscht.
     

§ 7 Sauberkeit

  • Verunreinigungen der Räume, Wege, Gartenanlagen und des sonstigen Krankenhausgeländes sind zu vermeiden. Für Abfälle sind die vorbestimmten Behälter zu nutzen.
     

§ 8 Elektronische Geräte / Rundfunk- und Fernsehgeräte

  • Die Klinik bietet die Nutzung von klinikeigenen Fernseh- und Rundfunkgeräten an. Die Nutzung privater Elektro-, Rundfunk- oder Fernsehgeräte ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Benutzung privater Laptops oder von Geräten, die der Körperpflege dienen (z. B. Rasierapparate und Haartrockner). Alle privaten Geräte müssen den sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Bei Verlust oder Beschädigung privater Geräte übernehmen die Kliniken keine Haftung.
     

§ 9 Privateigentum der Patienten

  • Wertgegenstände und entbehrliche Geldbeträge sollte der Patient so weit möglich seinen Angehörigen mitgeben. Dem Personal der Kliniken ist es nicht gestattet, Privateigentum der Patienten in persönliche Verwahrung zu nehmen. Die Haftung der AGAPLESION DIAKONIE KLINIKEN KASSEL für mitgebrachte Gegenstände, persönliche Dinge und Bargeld ist ausgeschlossen.
  • Diebstähle sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden und polizeilich anzuzeigen.
  • Das persönliche Eigentum von Patienten, die in bewusstlosem oder nicht ansprechbarem Zustand eingeliefert werden, wird vom Aufnahmepersonal mit einem Zeugen festgestellt, schriftlich dokumentiert und an die nachbetreuende Station übergeben.
  • Der Nachlass eines Patienten wird nur an Angehörige/Erbberechtigte oder bevollmächtigte Personen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ausgehändigt
     

§ 10 Fahrzeugverkehr und Parken im Klinikbereich

  • Auf dem Gelände der Kliniken gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
  • Das Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern (Krafträdern) und Fahrzeugen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet.
  • Die Nutzung der Tiefgarage ist für die erste halbe Stunde kostenfrei, danach kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren finden Sie in der jeweils gültigen Parkordnung.
  • Fahrzeuge, die auf nicht ausgewiesenen Parkflächen (Feuerwehrzufahrten, Wirtschaftshof usw.) abgestellt wurden, werden kostenpflichtig umgesetzt.
  • Alle Straßen auf dem Gelände der Kliniken sind nur für den innerbetrieblichen Verkehr der Abteilungen Logistik und Technik sowie für die Feuerwehr und den Krankentransport freigegeben.
  • Das Fahren und Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen und im Gebäude ist nicht gestattet.
     

§ 11 Ausnahmesituationen / technische Hinweise

  • Die AGAPLESION DIAKONIE KLINIKEN KASSEL sind mit Brandmeldetechnik ausgestattet. Sollte ein Alarmfall vorliegen, begeben Sie sich bitte in Ihr Patientenzimmer bzw. folgen Sie den Anweisungen des Personals oder den Lautsprecherdurchsagen.
  • Die Benutzung der Aufzüge ist während und nach einem Feueralarm im betroffenen Bereich nicht gestattet.
     

§ 12 Meinungsmanagement

  • Für Wünsche, Anregungen oder Kritik können Sie unseren ausliegenden Meinungsbogen ausfüllen und auf Wunsch anonym in die Patienten-Briefkästen einwerfen.
  • Des Weiteren steht Ihnen die Kontaktmöglichkeit über das Internet unter www.diako-kassel.de offen. Dort finden Sie ein Formular und eine E-Mail-Adresse, an die Sie sich mit Ihrem Anliegen richten können. Bitte sprechen Sie uns jederzeit auch persönlich an – Ihre Kritiken werden, wenn nicht sofort vor Ort lösbar, umgehend zu unserem Beschwerdemanagement weitergeleitet.
     

§ 13 Ahndungen bei Verstößen gegen die Hausordnung

  • Patienten/innen, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit des Versorgungsauftrages oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Kliniken stören, können aus der stationären Behandlung ausgeschlossen werden.
  • Begleitpersonen, Besucher/innen und andere Personen können bei Verstößen aus den Kliniken verwiesen werden. In schwerwiegenden Fällen bleibt die Erteilung eines Hausverbotes vorbehalten.
     

§ 14 Inkrafttreten

  • Diese Hausordnung tritt am 1. Februar 2015 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt verlieren alle vorherigen Hausordnungen ihre Gültigkeit.
     

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